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Mehrphasenausbildung

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Bist du bereit für die Mehrphasenausbildung ...? Super:) Nachdem du die Praxisprüfung für PKW (B, L, L17) und/oder Motorrad (A, A2, A1) bestanden hast, musst du eine zweite, vorgeschriebene Ausbildungsphase – die Mehrphasenausbildung, in der Probezeit absolvieren. Die Mehrphasenausbildung besteht aus drei Teilen für die B- und L-Ausbildungen oder zwei Teilen für die L17- und A-Ausbildungen, und muss innerhalb von 12 (B, L und L17) bzw. 14 (A, A1 und A2) Monaten nachdem du die Lenkberechtigung bekommen hast, absolviert werden.

 

Die Mehrphasenausbildung beinhaltet keine Prüfungen, ist aber gesetzlich vorgeschrieben und muss zeitgerecht und in der richtigen Reihenfolge erledigt werden. Ist die Mehrphasenausbildung nicht rechtzeitig erledigt, bekommst du eine vier monatige Nachfrist. Solltest du die Mehrphasenausbildung auch in diesen vier Monaten nicht absolviert haben, bekommst du noch einmal eine vier monatige Verlängerung, die Probezeit wird um ein Jahr verlängert und der Führerschein muss neu ausgestellt werden. Spätestens jetzt, sollte die Mehrphasenausbildung erledigt worden sein. Wenn nicht, dann wird die Lenkberechtigung entzogen, solange bis die Mehrphasenausbildung absolviert worden ist. 

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Die ganze Mehrphasenausbildung kannst du gerne mit uns in der Fahrschule und im Fahrsicherheitszentrum mit unserem Partner, ARBÖ, absolvieren. Wir schicken dir Erinnerungen per E-mail sobald die verschiedenen Phasen der Mehrphasenausbildung zu erledigen sind. So wirst du alle Teile deiner Ausbildung zeitgerecht und wie gesetzlich vorgeschrieben absolvieren. Mehr Infos über die Mehrphasenausbildung findest du in den Infoblättern unten.

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- Nach 2-4 Monaten, eine Fahrt (1. Mph) in der Fahrschule (B/L)

- Nach 3-9 Monaten, einen Fahrsicherheitstrainingskurs (B/L/L17)

- Nach 6-12 Monaten, eine Fahrt (2. Mph) in der Fahrschule (B/L/L17)

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Die Reihenfolge muss eingehalten werden. Zwischen den Ausbildungsmodulen in der Fahrschule (1. Mph und 2. Mph) müssen mind. drei Monate liegen. In dieser Zeit muss das Fahrsicherheitstraining absolviert werden.

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- Nach 2-12 Monaten, einen Fahrsicherheitstrainingskurs

- Nach 4-14 Monaten, eine Fahrt (Mph A) in der Fahrschule

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Die Reihenfolge muss eingehalten werden. Zwischen dem Fahrsicherheitstraining und der Mph A in der Fahrschule müssen mind. zwei Monate liegen.

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PS! Nicht vergessen "Fahrschule SeeStadt" unter Anmerkung bei der online Anmeldung beim ARBÖ einzutragen. 

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