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Ausbildungswechsel L auf B oder L17

Ausbildungswechsel Ausbildungsfahrt auf reguläre B-Ausbildung oder Ausbildungsfahrt mit 3000 Km Fahrten- und Dokumentationspflicht (wenn diese nicht bereits früher beantragt wurde. )

 

Gültige Ausbildungsteile wie das Arztgutachten, der Theoriekurs, Fahrstunden (außer sie Überprüfungsfahrt) und Theorieprüfungen behalten auch nach dem Ausbildungswechsel ihre Gültigkeit. Die Wechselgebühr gilt als Anmeldegebühr für die neue Ausbildung.  

 

Sobald dein Profil aktualisiert und das Verkehrsamt informiert wurde, kannst du deine Ausbildung fortsetzen. 

Ausbildungswechsel L auf B oder L17

€ 100,00Preis
Anzahl
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