Ausbildungswechsel Ausbildungsfahrt auf reguläre B-Ausbildung oder eine B-Ausbildung ohne Fahrten- und Dokumentationspflicht bzw. Übungsfahrt mit 1000 Km Fahrten- und Dokumentationspflicht - wenn diese nicht bereits früher beantragt wurde.
Gültige Ausbildungsteile wie das Arztgutachten, der Theoriekurs, Fahrstunden (außer Überprüfungsfahrten) und Theorieprüfungen behalten auch nach dem Ausbildungswechsel ihre Gültigkeit. Die Wechselgebühr gilt als Anmeldegebühr für die neue Ausbildung.
Sobald dein Profil aktualisiert und das Verkehrsamt informiert wurde, kannst du deine Ausbildung fortsetzen.
Ausbildungswechsel L17 auf B, B/L oder L
€ 100,00Preis



