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Die Ausbildungsfahrtausbildung

(mit 3000 Km Fahrten- und Fahrtenprotokollvorgabe)

L17

 

Startalter: ab 15 1/2

  Praxisprüfung: ab 17

Für eine reduzierte CO2-Bilanz und einen super erhöhten Ausbildungsspaß - unsere Automatikausbildungen werden nur mit Elektroautos durchgeführt:)

Mit 17 Jahren ans Ziel!

Du möchtest schon mit 17 den Führerschein in der Tasche haben und unabhängig mit dem Auto unterwegs sein? Die Ausbildungsfahrt (L17) bietet dir die Chance, deine Ausbildung bereits ab dem Alter von 15 ½ Jahren zu starten. Das Ziel: Maximale Erfahrung durch eine starke Kombination aus Profi-Training in der Fahrschule und viel privater Fahrpraxis.

 

So funktioniert’s: Nach der theoretischen Basis und den ersten Fahrstunden bei uns geht es für dich richtig los. Gemeinsam mit einer Begleitperson (z.B. Eltern) sammelst du mindestens 3.000 Kilometer Fahrerfahrung im echten Leben und lernst das Auto in allen Situationen kennen, wie Stadtverkehr, Autobahn, Überlandfahrten, bei Regen, Schnee und natürlich auch bei Dunkelheit. Und jede Fahrt muss in den Fahrtenprotokollen dokumentiert werden.

Ein kleiner Rat zur Planung: Die 3.000 Kilometer sind ein tolles Projekt, sie bedeuten aber auch ein echtes Zeitinvestment. Damit die Fahrten stressfrei in deinen Alltag zwischen Schule und Hobbys passen, ist also eine gute Planung wichtig. Wer sich regelmäßig Zeit für die Übungsfahrten nimmt, kommt entspannt ans Ziel und hält die gesetzlichen Fristen locker ein. Der Lohn für deine Ausdauer? Du darfst schon an deinem 17. Geburtstag zur Praxisprüfung antreten:)

Auch wichtig - dein Führerschein ist bis zu deinem 18. Lebensjahr in Österreich, Deutschland, Dänemark sowie Großbritannien und Nordirland voll gültig. Sobald du dein 18. Lebensjahr vollendet hast, wird dein L17-Führerschein automatisch zu einem vollwertigen Führerschein der Klasse B mit der gewohnten internationalen Gültigkeit.

 

Fahrplan L17:

Anmeldung

Online 24/7 oder in der Fahrschule (Mo-Fr 10:00-18:00 ausser in den Ferien). Notwendige Unterlagen - Ausweis, Meldezettel und Infoblatt.

Antragsstellung L17

Online bei der Anmeldung oder nachher im Schülerbereich.

Notwendige Unterlagen - Ausbildungsfahrtantrag und Führerscheinkopie deiner Begleitperson(en). 

Führerscheinuntersuchung

In der Fahrschule oder extern

Theoriekurs

10 Kurseinheiten Grundwissen (GW 1-10)

6 Kurseinheiten Spezialwissen B (B 1-6)

1 Kurseinheit theoretische Einweisung (TE) mit Begleiter

Praxis

18 gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden (9 Doppelstunden), wobei 

6 Doppelstunden in der Fahrschule (die erste Doppelstunde ist nach Erledigung von GW 2 und GW 5 möglich und die sechste Doppelstunde ist die Einweisungsstunde mit Begleiter und Fahrschulauto) und drei Überprüfungsfahrten (ÜF) nach jeweils mind. 1000 gefahrenen Km (alle ÜF mit Begleiter; ÜF 1000 und 2000 Km mit eigenem Auto und ÜF 3000 Km mit Fahrschulauto). Wichtig! Die Ausbildungsfahrt mit Begleiter ist erst nach dem Erhalt des Bescheides erlaubt.

Bescheid (wird vom Verkehrsamt ausgestellt)

Genehmigter Ausbildungsfahrtantrag (Verkehrsamt) -  dauer ca. 6-8 Wochen nach der Antragsstellung

Genehmigtes Arztgutachen (Verkehrsamt) - dauer ca. 2-3 Wochen nach der Führerscheinuntersuchung

Absolvierter Theoriekurs - GW 1-10, B 1-6 und TE 

Absolvierte 6 Doppelstunden, inkl. Einweisungsstunde mit Begleiter

Theorieprüfung (nur mit Freigabe)

Voraussetzung:

Vollständige Anmeldung (Ausweis, Meldezettel und Infoblatt)

Gültiges Arztgutachen

Absolvierter Theoriekurs (GW und B 1-6) 

Erste-Hilfe-Kurs:

In der Fahrschule oder extern

Praxisprüfung (nur mit Freigabe)

Voraussetzung:

Mind. 17 Jahre alt am Prüfungstag

Gültiges Arztgutachen 

Bestandene und gültige Theorieprüfung (GW und B)

Absolvierte Praxis und genehmigte Fahrtenprotokolle

Genehmigter Erste-Hilfe-Nachweis

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Infoblatt

Mehr Infos über die Bedingungen and Kosten findest du in unserem Infoblatt. 

Bleib am Ball!

Damit alles gültig bleibt, behalte diese Zeiträume im Auge:

Ausbildungsvertrag - 18 Monate ab Vertragsbeginn

Arztgutachten - 18 Monate ab Untersuchung

L17-Bescheid - 18 Monate ab Ausstellung

Erste-Hilfe-Nachweis - läuft nicht ab

Ausbildung - 18 Monate ab letzten theoretischen bzw. praktischen Aktivität oder Bescheidablauf

Theorieprüfung - 18 Monate ab bestehen des Spezialwissens

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